Vorsteuerabzug, Insolvenzverfahren, Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters bei Unternehmensfortführung
Leitsatz
1. Vorsteuern aus Leistungen eines Insolvenzverwalters einer GmbH & Co. KG sind auch dann nicht aufzuteilen, wenn der Insolvenzverwalter
im Rahmen der Unternehmensfortführung steuerfreie Ausgangsumsätze ausführt.
2. Nach Auffassung des Senats ändert die Tatsache, dass der Insolvenzverwalter für einen gewissen Zeitraum die Unternehmenstätigkeit
fortführt, nichts daran, dass es sich bei der Grundstücksveräußerung um einen Verwertungsumsatz handelt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2020 S. 15 Nr. 30 KÖSDI 2020 S. 22030 Nr. 12 UStB 2020 S. 245 Nr. 8 UAAAH-54797
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