Umsatzbesteuerung privater PKW-Nutzung; Vorsteuerabzug, Nachweis von Bewirtungsaufwendungen
Leitsatz
1. Gem. § 3 Abs. 9a UStG wird die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands – hier der streitgegenständliche
PKW –, der zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch einen Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, einer
sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt. Das Gericht ist davon überzeugt, dass die Stpfl. den dem Unternehmensvermögen
zugeordneten PKW auch für private Fahrten und damit außerhalb des Unternehmens liegende Zwecke genutzt hat.
2. Der Nachweis von Bewirtungsaufwendungen hat nach Auffassung des erkennenden Gerichts in der von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2
Sätze 2, 3 EStG vorgeschriebenen Weise zu erfolgen.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.