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Umsatz im Zusammenhang mit einem Grundstück
Ein grundstücksbezogener Umsatz kann nach der Rechtsprechung des EuGH nur dann angenommen werden, wenn dem Mieter das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Grundstück eingeräumt wird.
I. Leitsätze
Art. 135 Abs. 1 Buchst. l der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2008/8/EG des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Hostingdienste in einem Rechenzentrum, in deren Rahmen ihr Erbringer seinen Kunden, damit diese darin ihre Server unterbringen können, Geräteschränke und, als Nebenleistung, Güter und Dienstleistungen wie Strom und verschiedene Leistungen, mit denen die Nutzung dieser Server unter optimalen Bedingungen gewährleistet werden soll, zur Verfügung stellt, keine Dienstleistungen der Vermietung von Grundstücken darstellen, die nach dieser Bestimmung von der Mehrwertsteuer befreit sind, sofern, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist, zum einen der Dienstleistende seinen Kunden nicht eine Fläche oder einen Standort passiv überlässt und ihnen dabei das Recht zusichert, diese Fläche oder diesen Standort wie ein Eigentümer in Besitz zu nehmen, und zum anderen die Gerätes...