Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wenn der „leitende“ Angestellte doch nur ein „normaler“ Arbeitnehmer ist ...
Zur Rechtsstellung leitender Angestellter, zu Fehleinschätzungen des Arbeitgebers und Praxishinweisen
In der betrieblichen Praxis kommt es häufig vor, dass Unternehmen ihre Führungskräfte vorschnell als leitende Angestellte einordnen, obwohl die hierfür erforderlichen gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind. Eine solche Fehleinschätzung kann den Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Denn die Einordnung als leitender Angestellter wird häufig vor Gericht angegriffen, entweder seitens der betreffenden Beschäftigten selbst oder seitens des Betriebsrats. [i]Arens, NWB 10/2020 S. 711Der nachfolgende Beitrag erklärt den Begriff des leitenden Angestellten und stellt die Voraussetzungen für die arbeitsrechtliche Einstufung eines Beschäftigten als leitenden Angestellten sowie die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen dar. Ferner werden die Gefahren einer falschen Einordnung erläutert sowie praktische Hinweise zu deren Vermeidung gegeben. Schließlich werden Formulierungsvorschläge für die Arbeitsvertragsgestaltung unterbreitet.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Der leitende Angestellte – Arbeitnehmer mit Arbeitgeberfunktionen
[i]Keine allgemeingültige gesetzliche BegriffsdefinitionEine allgemeingültige gesetzliche Definition des Begriffs „leitender Angestellter“ existiert nicht. Vielmehr findet sich de...