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BMF 01.10.2002 IV A 6 S 2246 35/02

Einkommensteuer; | Einkünfte aus selbständiger Arbeit bei medizinischen Fußpflegern bzw. Podologen

Zum ist mit dem Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen und zur Änderung anderer Gesetze v. (BGBl 2001 I S. 3320), das in Art. 1 das Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen enthält, eine bundeseinheitliche berufsrechtliche Regelung für diese Berufsgruppe geschaffen worden. Dazu führt das Folgendes aus: Die seit dem 1. 1. 2002 erzielten heilberuflichen Einkünfte von Podologinnen und Podologen, denen die Erlaubnis nach 1 Satz 1 PodG erteilt worden ist oder nach 10 Abs. 1 PodG als erteilt gilt, stellen Einkünfte i. S. des 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar. Bei medizinischen Fußpflegerinnen und Fußpflegern sind erst die nach dem erzielten Einkünfte als Einkünfte aus selbständiger Arbeit i. S. des 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu beur...

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