Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Frankfurt/M. 09.07.2020 10 W 21/20, NWB 31/2020 S. 2298

Nachlass | Notartermin zur Verzeichniserstellung trotz Corona zumutbar

Die Corona-Pandemie allein führt nicht zur Unzulässigkeit von Zwangsmaßnahmen. Die Schuldnerin muss vielmehr konkret darlegen, aus welchen Gründen ihr trotz Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen die Wahrnehmung eines Termins zur Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses unzumutbar ist. Der bloße Verweis auf eine „eigene stark erhöhte Gefährdungslage“ genügt insoweit nicht.

Anmerkung:

Zwangsmaßnahmen sind zwar während einer vorübergehenden Unmöglichkeit unzulässig (§ 888 ZPO). Erforderlich wäre aber, dass der Schuldnerin eine Terminswahrnehmung auch bei Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen nicht zumutbar wäre. Insoweit wären u. a. die vom Notar veranlassten Hygienemaßnahmen darzulegen. Ausführungen hierzu fehlten. Das Bestandsverzeichnis müsse darüber hinaus nicht zwingend persönlich...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen