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BFH 12.02.2020 VI R 17/20 (VI R 64/12), NWB 31/2020 S. 2291

Einkommensteuer | Aufwendungen für ein Erststudium keine Werbungskosten

Nach dem sind Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet (§ 9 Abs. 6 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG).
S. 2292

Einordnung:

[i]Hilbert, NWB 3/2020 S. 136Bei dem Urteil handelt es sich um die bisher einzige Folgeentscheidung nach dem ( NWB HAAAH-39556) zu den Erstausbildungskosten. Eine Reihe weiterer Verfahren, insbesondere auch zu der sehr kostspieligen Pilotenausbildung, wurden nach Rücknahme der Revisionen eingestellt.

Sachverhalt:

Die Klägerin begann zunächst ein Studium der Psychologie, das sie im Streitjahr (2006) mit einem „Bachelor“ abschloss, um danach im s...

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