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Urlaubs-, Weihnachtsgeld & sonstige einmalige Zuwendungen in der Entgeltabrechnung
Arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Einmalzahlungen
Sommerzeit ist Urlaubszeit und viele Arbeitnehmer erhalten im Zusammenhang mit dem Erholungsurlaub eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers in Form eines Urlaubsgeldes. Das Urlaubsgeld ist nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsentgelt, das ein Arbeitnehmer während des bezahlten Urlaubs erhält, also eine Fortzahlung seiner Entlohnung während des gesetzlichen Erholungsurlaubs. Bei einem Urlaubsgeld spricht man auch von einem einmalig gezahlten Entgelt (Einmalzahlung). Es handelt sich dabei um eine Zuwendung, die nicht einer Arbeitsleistung in einem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen ist. Eine solche Zahlung kann neben dem Urlaubsgeld auch ein Weihnachtsgeld, eine Urlaubsabgeltung, Tantieme, Gratifikation, Gewinnbeteiligung oder eine andere Form der Sonderzahlung sein.
I. Allgemeines
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Einmalzahlungen im Sozialversicherungsrecht | Sonstige Bezüge im Lohnsteuerrecht |
Zusätzliche Gehälter | 13. bzw. 14. Monatsgehalt |
Gratifikationen | Tantiemen, Gratifikationen und Prämien |
Weihnachtsgelder | Weihnachtszuwendungen |
Urlaubsgelder | Urlaubsgelder (nicht fortlaufend gezahlt) |
Urlaubsabgeltung für nicht gewährten Erholungsurlaub | Entschädigung zur Abgeltung nicht genommenen Urlaubs |
Gewinnbeteiligungen | Jubiläumszuwendunge... |