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Erbschaftsteuer – Nachträgliche Option zur Vollverschonung (BFH)
Die unentgeltliche Übertragung von Betriebsvermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen nach den §§ 13a, 13b ErbStG steuerbegünstigt erfolgen. In gewissen Fällen kann über die sogenannte Regelverschonung hinaus ein Antrag auf Vollverschonung bzw. Optionsverschonung gestellt werden.
Der richtige Zeitpunkt für die Beantragung der Optionsverschonung
Problematisch ist, dass der Antrag auf Optionsverschonung unwiderruflich ist (§ 13a Abs. 10 Satz 1 ErbStG, § 13a Abs. 8 ErbStG a. F.). Einmal gestellt, kann nicht wieder in die Regelverschonung zurück „gewechselt“ werden. Die Inanspruchnahme der Optionsverschonung ist an erhöhte Anforderungen hinsichtlich Lohnsummentest und an verlängerte Behaltefristen gebunden. Oftmals ist die Vorteilhaftigkeit der Optionsverschonung mit Unwägbarkeiten verbunden, die es zum Zeitpunkt...