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FG Niedersachsen 05.02.2020 9 K 95/13, IWB 14/2020 S. 539

Niedersächsisches FG | Betriebsausgabenabzug der Bauabzugssteuer bei inaktiven ausländischen Domizilgesellschaften

(1) Eine Anwendung des § 160 AO scheidet aus, wenn ein Empfänger von Bauleistungen seiner Verpflichtung aus § 48 Abs. 1 EStG nachkommt, von der Gegenleistung einen Steuerabzug i. H. von 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen (sog. Bauabzugssteuer) und er diesen Steuerabzugsbetrag angemeldet und an das zuständige Finanzamt abgeführt hat (§ 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG). (2) Der Ausschlusstatbestand des § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG gilt auch dann, wenn eine inaktive ausländische Domizilgesellschaft der Bauleistende ist. (3) Eine einschränkende Auslegung gegen den klaren Wortlaut – zumal zum Nachteil des Steuerpflichtigen – kommt nicht in Betracht, da die teilweise in der Literatur vorgebrachten Bedenken sich weder in den Gesetzesmaterialien widerspiegeln noch Eingang in den Gesetzestext gefunden haben. (4) Es bestehen auch keine Bedenken geg...

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