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Sozialversicherung | Versicherungspflicht von Physiotherapeuten
Nach § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI sind selbständige Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind und im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Dazu gehören auch selbständige Physiotherapeuten, wenn sie überwiegend aufgrund ärztlicher Verordnung behandeln ().