Steuerliche Berücksichtigung
von in einem EU-Mitgliedstaat gezahlten Pflegeversicherungsbeiträgen
als Sonderausgaben im Inland Kein nochmaliger Sonderausgabenabzug für
in einem EU-Mitgliedstaat entrichtete und dort steuerlich berücksichtigte
Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge im Inland
Leitsatz
Während dem Abzug luxemburgischer Pflegeversicherungsbeiträge
als Sonderausgaben im Inland bei europarechtlich orientiertem Verständnis
die gesetzliche (Neu-)Regelung des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c) EStG
nicht entgegensteht, ergibt sich kein Anspruch auf doppelte Berücksichtigung
gezahlter Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge im Tätigkeits-
und zudem im Wohnsitzstaat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2020 S. 1199 Nr. 17 EStB 2020 S. 410 Nr. 10 IWB-Kurznachricht Nr. 18/2020 S. 723 KÖSDI 2020 S. 21935 Nr. 10 PIStB 2020 S. 275 Nr. 10 OAAAH-54251
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Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 15.01.2020 - 1 K 1904/19
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