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BGH 24.07.2003 VII ZR 218/02, NWB 48/2003 S. 361

Bauvertragsrecht | Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine freie Kündigung

Eine Kündigung, die ausschließlich für den Fall erklärt wird, dass ein außerordentlicher Kündigungsgrund nach § 8 Nr. 2 Satz 4 VOB/B vorliegt, ist unwirksam, wenn ein solcher Grund nicht gegeben ist. Ob eine außerordentliche Kündigung eines Bauvertrages auch als freie Kündigung nach § 649 Satz 1 BGB oder nach § 8 Nr. 1 VOB/B verstanden werden kann, richtet sich nach dem Inhalt der Kündigungserklärung. Im Regelfall ist die Kündigung eines Bauvertrages dahingehend zu verstehen, dass auch eine freie Kündigung gewollt ist. Will der Auftraggeber seine Kündigung nicht so verstanden wissen, muss sich das aus der Erklärung oder aus den Umständen ergeben ().

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