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NWB BB 8/2020 S. 235

Jahresabschlüsse: Versäumnisse bei Offenlegung sind teuer

Kapitalgesellschaften, die ihren Jahresabschluss 2018 nicht 2019 offengelegt haben, droht Ärger. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet dann Ordnungsgeldverfahren ein. Die Betriebe werden zunächst aufgefordert, binnen sechs Wochen die offenlegungspflichtigen Unterlagen beim Bundesanzeiger einzureichen oder die Unterlassung zu begründen. Zeitgleich wird ein Ordnungsgeld von 2.500 € angedroht.

Kommt ein Unternehmen der Aufforderung nicht nach, wird das Ordnungsgeld festgesetzt. Bei anhaltender Verweigerung der Offenlegung wird zusätzlich mit jeder Festsetzung ein weiteres Ordnungsgeld angedroht und festgesetzt, wobei die Ordnungsgelder schrittweise erhöht werden. Unternehmen tun also gut daran, den Aufforderungen des BfJ umgehend nachzukommen, um unnötige Kosten zu vermeiden. In jedem Fall so...

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