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NWB BB 8/2020 S. 235

Personalsuche: Schlechte Bewertungen möglichst vermeiden

Viele Arbeitnehmer nutzen Online-Stellenbörsen für die Suche nach guten Arbeitgebern und informieren sich vorab über die Firmen, indem sie z. B. Bewertungen lesen. Unternehmen, die häufiger schlechte Kritiken erhalten, haben es dabei noch schwerer als ohnehin schon, Personal zu finden.

Wenn Bewertungen ungerechtfertigt sind, sollten Unternehmer Mitarbeiter bitten, eigene Stellungnahmen auf wichtigen Portalen zu hinterlegen. Das setzt Freiwilligkeit voraus und auch, dass die Mitarbeiter wirklich zufrieden sind mit ihrem aktuellen Arbeitgeber. Rechtliche Mittel gegen schlechte Bewertungen einzulegen, lohnt sich wegen des Aufwands und unsicheren Ausgangs nur, wenn es sich um offensichtliche Tatbestände handelt, z. B. Beleidigungen oder Verleumdungen.

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