Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB BB 8/2020 S. 234

Ferienjobs: Vorübergehende Flexibilisierung bei Aushilfen

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat eine Ausnahmeregelung für kurzfristige Beschäftigung (u. a. Aushilfen von Schülern, befristete Jobs für Schulabgänger) für 2020 beschlossen. Kurzfristige Beschäftigungen sind von der Sozialversicherungspflicht befreit, wenn die Beschäftigung nicht mehr als drei Monate bzw. 70 Arbeitstage andauert. Diese Zeitgrenzen sind vorübergehend für die Zeit vom bis S. 235zum auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage erhöht (Sozialschutzpaket vom , Ferienjobs und Corona).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Betriebswirtschaftliche Beratung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen