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WPK zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung im Jahr 2020
Im Zuge der Coronavirus-Pandemie sind Präsenz-Fortbildungsbildungsveranstaltungen häufiger ausgefallen, wodurch Berufsangehörige Schwierigkeiten haben können, ihre Fortbildungsverpflichtung durch strukturierte Veranstaltungen (im Umfang von 20 Stunden) erfüllen zu können. Es besteht zwar bereits ein größeres Angebot an online-Fortbildungen. Häufig kann dabei aber noch kein Nachweis über die Teilnahme-Dauer geführt werden. Der Vorstand der WPK vertritt vor diesem Hintergrund die Auffassung, „dass es nicht zu beanstanden ist, wenn die strukturierte Fortbildung in Höhe von 20 Stunden im Jahr 2020 auch ohne den Nachweis der Dauer der Teilnahme auf einem ausreichend hohen Stand gehalten wird.“
Die Meldung der WPK vom ist abrufbar unter http://go.nwb.de/56jo2.