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Kartellrecht | Kopplungsangebot für Strom und Telefonanschluss bei marktbeherrschender Stellung
Auch nach dem Wegfall der Versorgungsmonopole und des dadurch möglichen bundesweiten Wettbewerbs bei der Belieferung mit elektrischem Strom, besitzen die örtlichen Stadtwerke auf dem räumlich relevanten Markt eine marktbeherrschende Stellung. Bieten diese Stadtwerke in Kooperation mit einem Telekommunikationsunternehmen den Bezug von elektrischem Strom und Telefondienstleistungen zu einem gemeinsamen (vergünstigten) monatlichen Grundpreis an, so handelt es sich nicht um einen Missbrauch dieser marktbeherrschenden Stellung, wenn diese beiden Leistungen nicht zwangsweise gekoppelt werden. Vielmehr handelt es sich bei dem Angebot um einen legitimen Bestandteil des auch den marktbeherrschenden Unternehmen offen stehenden Wettbewerbs um Strom- und Telefonkunden (