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OLG Düsseldorf Urteil v. - 12 U 8/19

Gesetze: § 135 Abs. 1; § 142 Abs. 1 InsO (n.F.)

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Anfechtung nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist ungeachtet der Voraussetzungen eines Bargeschäfts nicht gemäß § 142 InsO ausgeschlossen, da das Bargeschäftsprivileg bei der Anfechtung der Besicherung eines Gesellschafterdarlehens generell nicht gilt (, Rn. 40 ff.). Das gilt auch in den Fällen, in denen das Insolvenzverfahren nach dem eröffnet worden ist.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 17/2020 S. 1240
VAAAH-53897

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OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.10.2019 - 12 U 8/19

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