vorzeitiger Wegfall eines Nießbrauchsrechts durch Tod des Berechtigten
Leitsatz
1. Wird die Erbschaftsteuererklärung betreffend einen im Jahr 2015 eingetretenen Erbfall im Jahr 2016 abgegeben, beginnt die
vierjährige Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer mit Ablauf des Jahres 2016 und endet mit Ablauf des Jahres 2020.
2. Der Umstand, dass der vorzeitige Wegfall des auf einem ererbten Grundstück lastenden Nießbrauchs infolge des Todes des
Berechtigten auch schon in einem früheren, bereits bestandskräftigen Erbschaftsteuerbescheid hätte berücksichtigt werden können,
stellt nicht die gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BewG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 3 BewG bestehende Pflicht des Finanzamts
in Frage, dem vorzeitigen Wegfall der Nießbrauchslast durch Erlass eines auf diese spezielle Änderungsnorm gestützten Bescheids
Rechnung zu tragen.
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 12 Nr. 46 DStRE 2020 S. 1438 Nr. 23 ErbStB 2020 S. 290 Nr. 10 NWB-EV 2020 S. 289 Nr. 8 AAAAH-53745
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