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FG Nürnberg 14.05.2019 2 K 482/17, BBK 15/2020 S. 705

Umsatzsteuer | Buchnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung durch mehrfache Abfrage der USt-IdNr.

Der für die Umsatzsteuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung erforderliche Buchnachweis gem. § 17c Abs. 1 UStDV wird nur dann geführt, wenn der Unternehmer die richtige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des wirklichen Abnehmers aufzeichnet und diese Nummer im Zeitpunkt der Lieferung noch gültig ist.

Im [i]Letzte Abfrage war vier Monate vor Lieferung erfolgt Streitfall war diese Voraussetzung nicht erfüllt, da die Klägerin die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der niederländischen Abnehmerin am und am beim BZSt abgefragt hatte, diese Nummer aber am ungültig wurde und die Klägerin im Oktober bis Dezember 2013 Lieferungen erbrachte.

Die [i]Kein Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG Klägerin konnte sich auch nicht auf Vertrauensschutz gem. § 6a Abs. 4 UStG berufen:

  • Zwar ist vom BFH noch nicht geklärt, ob auch der Glaube an den Fortbestand einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch geschützt wird.

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