VwGO § 1

Teil I: Gerichtsverfassung

1. Abschnitt: Gerichte

§ 1 Unabhängigkeit [1]

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt.

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CAAAA-76451

1Anm. d. Red: Die Paragrafenüberschriften sind nicht amtlich und wurden von der Redaktion eingefügt.