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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 05-06 | Buchführung: BMF erleichtert elektronische Belegausgabe bei Barverkäufen

Das BMF hat die elektronische Belegausgabe bei Barverkäufen erleichtert. Es genügt nunmehr eine konkludente Zustimmung des Kunden zur elektronischen Bereitstellung. Ausreichend ist bspw. ein QR-Code, den der Kunde über sein Smartphone einscannen kann. Wir nutzen zudem die Gelegenheit und machen Sie auf die erste Entscheidung eines Finanzgerichts zur Bonpflicht aufmerksam. Leider mit keinem guten Ausgang für eine Bäckereifiliale in einem Hauptbahnhof.

Es ist gerade einmal sechs Monate her, dass mit Vehemenz über die Pflicht zur Belegausgabe gestritten wurde . In der Zwischenzeit haben Einzelhändler und Verbraucher sich wahrlich mit wesentlich gravierenderen Problemen herumschlagen müssen. Wie bei so vielen Themen gilt aber auch hier: Die Angelegenheit ist keineswegs vom Tisch. In Nach-Corona-Zeiten – wenn wieder Normalität eingekehrt ist – wird die Finanzverwaltung auf die Einhaltung der Regeln pochen. Es ist daher gut zu wissen: Das Bundesfinanzministerium hat die elektronische Belegausgabe bei Barverkäufen erleichtert.

Die neue Bonpflicht wurde eingeführt durch das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen”. Sie betr...

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