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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 19 | Verfahrensrecht: Verwertung der vorgerichtlichen Vernehmung trotz Auskunftsverweigerung vor dem FG

Das Finanzgericht darf die Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen auch dann verwerten, wenn der Zeuge sich vor dem Finanzgericht auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft. Voraussetzung ist allerdings, dass der Zeuge seinerzeit ordnungsgemäß belehrt wurde. Das ist aber regelmäßig der Fall. Anders als noch früher die RAO enthält die AO nämlich die Verpflichtung, Zeugen auch bei nichtrichterlichen Vernehmungen auf ihre Aussageverweigerungsrechte hinzuweisen.

Eine Erwähnung wert ist auch eine interessante Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Auskunftsverweigerungsrecht vor dem Finanzgericht.

Häufig sind es enttäuschte Bekannte und Verwandte, die den Anlass für eine Prüfung der Steuerfahndung geben. Im Prozess vor dem Finanzgericht berufen sich diese Zeugen jedoch nicht selten auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht. Aber auch in anderen Fällen entschließen sich Verwandte gelegentlich dazu, ihre Aussagen im Ermittlungsverfahren später vor Gericht nicht zu wiederholen. Dann stellt sich die Frage: Können die Aussagen im Rahmen der vorgerichtlichen Vernehmungen verwertet werden?

Der Bundesfinanzhof hat das jetzt erstmalig bejaht. Voraussetzung ...

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