Corona-Überbrückungshilfe | Anträge seit dem möglich (u.a. BMWi)
Am ist die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes gestartet. Damit können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf der Seite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren. Nach erfolgter Registrierung können in den nächsten Tagen die Anträge für Mandanten online gestellt werden.
Nach dem Eingang der Anträge im Online-Antragsportal werden sie automatisch an die zuständigen Bewilligungsstellen in den Bundesländern übermittelt. Die Auszahlungen an die Unternehmen können nach Aussage des BMF bereits im Juli erfolgen.
Nähere Informationen zu der Corona-Überbrückungshilte entnehmen Sie unserer Online-Nachricht v. 3.7.2020 (aktualisiert am ).
Quelle: BMF sowie BMWi online, NWB Online-Nachrichten (il)
Fundstelle(n):
TAAAH-53059