Online-Nachricht - Freitag, 03.07.2020

Corona | Antrag auf Überbrückungshilfe (BMWi)

Die Bundesregierung hat am die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Eine Antragstellung ist seit dem in einem 2-stufigen Verfahren möglich. Den Antrag selbst können nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer stellen. Zuvor ist eine Registrierung des jeweiligen Berufsträgers erforderlich.

Hintergrund: Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Volumen von maximal 25 Milliarden Euro.

Die Eckpunkte der Überbrückungshilfe sind u.a.:

  • Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten gemäß einer Liste, die auch branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung trägt.

  • Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil i. H. von

    80 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch,

    50 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 %,

    40 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 % und unter 50 %

    im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Bei Unternehmen, die nach Juni 2019 gegründet worden sind, sind die Monate Dezember 2019 bis Februar 2020 zum Vergleich heranzuziehen. Der Nachweis des anspruchsbegründenden Umsatzeinbruchs und der erstattungsfähigen Fixkosten erfolgt in einem zweistufigen Verfahren (siehe hierzu das veröffentlichte Dokument des BMWi).

  • Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Als Beschäftigtenzahl wird die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag zugrunde gelegt.

Hinweis

Die vollständigen Eckpunkte sind auf der Homepage des BMWi veröffentlicht.

Lesen Sie hierzu auch auf unserem Experten-Blog einen Beitrag von Prof. Dr. jur. Ralf Jahn.

Anträge können unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html gestellt werden.

Quelle: BMWi, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (JT)

Nachricht aktualisiert am , ein Antrag ist seit dieser Zeit möglich.

Fundstelle(n):
NWB KAAAH-52599