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Steuerrecht | Wärmeenergie ist ein Wirtschaftsgut
Wärmeenergie [i]Privater Wärmeverbrauch ist Entnahme stellt ein Wirtschaftsgut dar, wenn die Wärme in den Verkehr gebracht wird, indem sie über Wärmemengenzähler an Abnehmer geliefert oder privat verbraucht wird. Der private Verbrauch ist eine Entnahme i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbsatz 1 EStG, die mit dem Teilwert zu bewerten ist. Der Teilwert entspricht zwar grundsätzlich den Wiederherstellungskosten; statt dieser kann aber der voraussichtliche Veräußerungspreis angesetzt werden, falls dieser niedriger ist.
Der [i]Blockheizkraftwerk erzeugt Strom und Wärme BFH entschied über eine Ehegatten-GbR, die ein Blockheizkraftwerk mit Biogasanlage betrieb und den Gewinn durch EÜR ermittelte. Der produzierte Strom wurde überwiegend im landwirtschaftlichen Betrieb des Ehemanns eingesetzt, während die Abwärme zum Heizen des Wohnhauses der Eheleute verwendet wurde. Streitig war der Entnahmewert f...