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BPatG Urteil v. - 4 Ni 6/19 (EP)

Gesetze: § 87 PatG, § 93 Abs 1 S 1 PatG, § 99 Abs 1 PatG, § 142 ZPO, § 286 ZPO

Patentnichtigkeitsklageverfahren – zur Frage der Beweiswürdigung bei der Vorlage von Urkunden zur wirksamen Übertragung des Prioritätsrechts

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten und am 7. Oktober 2008 in der Verfahrenssprache Englisch international angemeldeten europäischen Patents 2 229 744, das die Bezeichnung „METHOD AND ARRANGEMENT IN A WIRELESS COMMUNICATION NETWORK“ trägt und die Priorität der US-Anmeldung 61/019,746 vom 8. Januar 2008 in Anspruch nimmt. Es wird vom Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen DE 60 2008 024 911.5 geführt. Der Veröffentlichungstag der mit der EP 2 229 744 B1 (Streitpatentschrift) publizierten Patenterteilung ist der 22. Mai 2013, wobei die dem Streitpatent zugrundeliegende internationale Anmeldung am 16. Juli 2009 mit der WO 2009/088337 A1 offengelegt wurde.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2020:180620U4Ni6.19EP.0

Fundstelle(n):
IAAAH-52993

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 18.06.2020 - 4 Ni 6/19 (EP)

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