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Rumänien; | Einkommensteuer für natürliche Personen
Mit Wirkung ab 1. 1. 2000 wurde eine Einkommensteuer für natürliche Personen eingeführt (rum. ABl Teil I Nr. 419/1999). Sie wird auf Einkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Dividenden und Zinsen und sonstige Einkünfte erhoben. Bisher getrennt geltende Gesetze über Einkommensteuern, bspw. das Gesetz über Lohnsteuern, sind außer Kraft getreten. Es gilt folgende allgemeine Steuertabelle:
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Steuerbemessungsgrundlage (Lei) | Jahressteuer in Lei |
bis zu 11 000 000 | 18 % |
11 000 001—27 000 000 | 1 980 000 Lei + 23 % des Betrags, der 11 000
000 Lei übersteigt |
27 000 001—43 000 000 | 5 660 000 Lei + 28 % des Betrags, der 27 000
000 Lei übersteigt |
43 000 001—60 000 000 | 10 140 000 Lei + 34 % des Betrags, der 43
000 000 L... |