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IWB 5/2000

Rumänien; | Einkommensteuer für natürliche Personen

Mit Wirkung ab 1. 1. 2000 wurde eine Einkommensteuer für natürliche Personen eingeführt (rum. ABl Teil I Nr. 419/1999). Sie wird auf Einkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Dividenden und Zinsen und sonstige Einkünfte erhoben. Bisher getrennt geltende Gesetze über Einkommensteuern, bspw. das Gesetz über Lohnsteuern, sind außer Kraft getreten. Es gilt folgende allgemeine Steuertabelle:


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Steuerbemessungsgrundlage (Lei)
Jahressteuer in Lei
bis zu 11 000 000
18 %
11 000 001—27 000 000
1 980 000 Lei + 23 % des Betrags, der 11 000 000 Lei übersteigt
27 000 001—43 000 000
5 660 000 Lei + 28 % des Betrags, der 27 000 000 Lei übersteigt
43 000 001—60 000 000
10 140 000 Lei + 34 % des Betrags, der 43 000 000 L...

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