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RENO Nr. 7 vom Seite 19

Buchhaltung in der Kanzlei

Geprüfte Rechtsfachwirtin Claudia Lang; Leimen

Die Buchhaltung in der Anwaltskanzlei liefert die Grundlage für die Berechnung des Gewinns eines bestimmten Zeitraums und ist somit äußerst gewissenhaft zu verwalten.

Allgemeines

Eine Hauptaufgabe der Buchhaltung ist das Erfassen aller Geldeingänge und -ausgänge in der Kanzlei. In der Regel erfolgt die Bezahlung der Honorarrechnungen der Rechtsanwälte von den Mandanten per Überweisung, gelegentlich wird auch bar bezahlt. Wichtig ist hier, den Überblick zu behalten und alle Eingänge ordnungsgemäß zu erfassen. Ferner müssen Rechnungen von Fremdfirmen bezahlt werden, z. B. für Büromaterial, Literatur, besuchte Seminare etc. Dies geschieht meistens mittels Überweisung, die die Buchhalterin ausführt. Darüber hinaus müssen auch die Abbuchungen vom Bankkonto, wie die Miete und der Strom für die Kanzleiräume oder der Telefonanschluss, erfasst werden.

In eigener Sache

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Beitrag die weibliche Sprachform verwendet. Dies soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.

Besonderheit der Buchführung

Neben der Aktenbuchhaltung (s. unten) hat die Finanz- bzw. Sachkontenbuchhaltung große Bedeutung. Denn die Kanzlei h...