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IK Nr. 7 vom Seite 15

Arbeitsschutz im Büro

Dipl.-Kfm. Dipl.-Hdl. Bernt Schumacher, Reinbek

Arbeitsschutz ist das Gebot der Stunde. In Zeiten der Corona-Pandemie gelten besondere Bedingungen am Arbeitsplatz. Bundesregierung und Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin informieren darüber, was aktuell von Arbeitgebern und Beschäftigten zu beachten ist. Generell soll die Arbeitsstättenverordnung helfen, gesundheitliche Schäden am Arbeitsplatz zu verhindern.

Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient in besonderem Maße der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Es geht dabei generell um die menschengerechte Gestaltung der Arbeit beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (auch Baustellen). In die ArbStättV sind Vorgaben zu psychischen Belastungen bei der Arbeit aufgrund der räumlichen Bedingungen in Arbeitsstätten (z. B. Lärm, Beleuchtung, Bewegungsflächen und Gestaltung des Arbeitsraumes) zu finden.

„Bildschirmarbeitsplätze sind zum Kennzeichen der modernen digitalen Arbeitswelt geworden. Computer, Tablet und Smartphone sind in der vernetzten Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Im Zuge der Rechtsbereinigung sind...