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Unentgeltliche Übertragung eines vollständigen Mitunternehmeranteils
Gestaltungshinweise zur Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG – Teil 2
§ 6 Abs. 3 EStG regelt nicht nur die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, sondern auch die eines Mitunternehmeranteils. Der Grundfall, nämlich die Übertragung eines vollständigen Mitunternehmeranteils, lässt sich relativ einfach handhaben. Beachtung verdienen jedoch die Fragen, ob tatsächlich der gesamte Mitunternehmeranteil übertragen worden ist und welche Kriterien hierfür maßgeblich sind. Daher geht es auch um die nicht selten von den Übergebern vorgegebene Konstellation einer vorherigen „Ausgliederung“ von Wirtschaftsgütern, d. h. ihres Zurückbehalts, weil etwa wertvolles Sonderbetriebsvermögen nicht mitübertragen werden soll.
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I. Gesetzliche Regelung
§ 6 Abs. 3 Sätze 1 und 3 EStG regelt, dass Wirtschaftsgüter beim Übernehmer unverändert mit den Buchwerten des Übertragenden anzusetzen sind, sofern die stillen Reserven unverändert besteuert werden können. Mit der Regelung ist nicht nur die Übertragung auf einen Erwerber abgedeckt, sondern auch auf mehrere. Darunter zu subsumieren ist zudem das unentgeltliche Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden – sog. zweigliedrigen – Mitunternehmerschaft, so dass die...