Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Köln 27.03.2019 3 K 1602/18

Steuerrecht | Korrektur einer fehlerhaften Zinsfestsetzung

Eine fehlerhafte Zinsberechnung, in der der Beginn des Verzinsungszeitraums entgegen § 233a Abs. 2a AO falsch angesetzt wird, kann nur mit einem Einspruch gegen die Zinsfestsetzung beseitigt werden. Wird der Einspruch nur gegen die Steuerfestsetzung erhoben, nicht aber gegen die Zinsfestsetzung, wird die Zinsfestsetzung bestandskräftig.

Eine [i]Keine offenbare Unrichtigkeit Berichtigung wegen einer offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 AO scheidet aus, weil die Nichtbeachtung des § 233a Abs. 2a AO kein mechanischer Fehler ist, sondern auf einer falschen Rechtsauffassung beruht.

Im [i]Verspäteter Einspruch gegen die Zinsfestsetzung Streitfall hatte das Finanzamt einen Investitionsabzugsbetrag für 2007 mit Bescheid vom rückgängig gemacht, dabei aber die Verzinsung entgegen § 233a Abs. 2a AO bereits mit Beginn des laufen lassen. Das Finanzamt hatte nämlich § 7g Abs. 4 Satz 4 EStG angewendet, der § 233a Abs. 2a AO ausschließt, aber er...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen