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Steuerliche Sofortmaßnahmen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz
Anmerkungen zu einzelnen Sofortmaßnahmen
[i]Zweites Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020, BGBl 2020 I S. 1512Mittlerweile haben fast alle Länder ihre bisherigen Kontaktbeschränkungsmaßnahmen zurückgenommen. Das öffentliche Leben und die Wirtschaft kehren damit behutsam in eine veränderte Normalität zurück. Gleichzeitig hatten sich die Koalitionsfraktionen auf ein weitreichendes Konjunkturprogramm verständigt, welches nun sukzessive gesetzlich umgesetzt wird. Teile dieses Konjunkturpakets beinhalten auch steuerliche Maßnahmen. Bundestag und Bundesrat haben daher jüngst das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz v. (BGBl 2020 I S. 1512) verabschiedet. Der folgende Aufsatz erläutert ausgewählte Eckpunkte dieses Gesetzes. In einem späteren Beitrag wird noch gesondert auf die Änderungen im Zusammenhang mit der Verlustverrechnung eingegangen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Vorbemerkungen
1. Konjunkturpolitische Ausgangslage
[i]Lockdown wird langsam zurückgefahrenDie Ausbreitung des Coronavirus hat zu einer weltweiten Pandemie geführt, die auch Deutschland getroffen hat. Während weltweit die Fallzahlen der Erkrankten weiterhin stark steigen, haben sich jene Fallzahlen in Deutschland auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Dies wiederum veranlasste die Länder, ihre bisherigen Einzelmaßnah...