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DRSC: Erwägungen des Anwendungshinweises 3 (IFRS) auch für den Halbjahresabschluss
Bereits im Zuge der letzten Wirtschaftskrise in 2009 ist der DRSC Anwendungshinweis 3 (IFRS) herausgegeben worden. Der Anwendungshinweis sollte insbesondere als Hilfestellung für ausgewählte IFRS-Bilanzierungsfragen unter besonderer Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher und unternehmensindividueller Krisensituationen im deutschen Rechtsraum dienen. Nach Bekanntmachung vom ist der DRSC jedoch der Ansicht, dass eine Reihe von den damals adressierten Sachverhalten sowie Beurteilungen auch in der gegenwärtigen Corona Pandemie noch gültig sind. Daher hat der DRSC den Text kostenfrei auf seine Internetseite gestellt. Bestimmte Fundstellen im Anwendungshinweis sind jedoch nach Ansicht des IFRS-Fachausschusses (IFRS-FA) des DRSC nicht mehr aktuell und müssten überarbeitet werden. Der I...