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Steuerrecht | Investitionsabzugsbetrag trotz Einbringung des Einzelunternehmens in eine GbR
Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) kann in einem Einzelunternehmen auch dann gebildet werden, wenn das Einzelunternehmen zu Buchwerten in eine GbR eingebracht werden soll. Die Bildung des IAB in der Feststellungserklärung der GbR im Jahr vor ihrer Gründung scheidet hingegen aus.
Klägerin war eine Ärzte-GbR, die im Januar 2017 von X und Y gegründet wurde. Mit Einbringungsvertrag vom verpflichtete sich X zur Einbringung seiner Einzelpraxis zu Buchwerten gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in die GbR. Die GbR gab für 2016 eine Feststellungserklärung ab und machte in dieser einen IAB für die von X übernommenen Wirtschaftsgüter sowie für die im Jahr 2017 anzuschaffenden Wirtschaftsgüter geltend.
Dies [i]GbR existierte 2016 noch nicht lehnte das FG München ab. Die GbR konnte im Jahr 2016 n...