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FG Hamburg 17.01.2020 5 K 24/19, NWB 27/2020 S. 1982

Einkommensteuer | Kindergeld bei vorübergehender Erkrankung eines Kindes während der Ausbildung

Das entschieden, dass ein Kind, das ausbildungswillig, aber infolge einer Erkrankung daran gehindert ist, die Ausbildung fortzusetzen, ebenso zu behandeln ist wie ein Kind, das sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, einen solchen aber nicht findet und dessen Eltern nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG einen Anspruch auf Kindergeld haben.

Anmerkung:

Die Tochter der Klägerin befand sich v.  bis in einer Ausbildung. Sie unterbrach diese krankheitsbedingt für den Zeitraum Juni 2017 bis einschließlich Juli 2018. Die Familienkasse hob nach vorheriger Anforderung von Nachweisen hinsichtlich des Zeitraums der Erkrankung die Festsetzung des Kindergelds bis einschließlich Juli 2018 auf und forderte den überzahlten Betrag in Höhe von 2.510 € zurück. Die Familienkasse ...

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