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Abgabenordnung | Recht der Gemeinde zur Teilnahme an einer steuerlichen Außenprüfung
Aus dem ergibt sich, dass ein Steuerpflichtiger die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an einer steuerlichen Außenprüfung gegen sich gelten lassen muss, soweit die Realsteuern betroffen sind und er in der Gemeinde eine Betriebsstätte unterhält oder Grundbesitz hat. Einwendungen gegen das Teilnahmerecht der Gemeinde stehen ihm allenfalls dann zu, wenn er und die Gemeinde in einem Konkurrenz- oder Wettbewerbsverhältnis stehen. Eine offenkundige Verletzung des Steuergeheimnisses durch die Gemeinde schließt ihr Teilnahmerecht an der Außenprüfung indes nicht aus.
Nach der Entscheidung des BFH ist das Teilnahmerecht der Gemeinde als interne Befugnis im Verhältnis der Gemeinde zur staatlichen Finanzverwaltung geregelt. Der Steuerpflichtige sieht sich einer Duld...