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LSG Sachsen Urteil v. - L 7 R 658/19 ZV

Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens - über die Rechtmäßigkeit eines Bescheides der Beklagten, mit dem diese zuvor bestandskräftig festgestellte Beschäftigungszeiten der Klägerin vom 1. Februar 1978 bis 31. Dezember 1982 sowie vom 1. Februar 1986 bis 30. Juni 1990 als Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz als rechtswidrig festgestellt deklarierte sowie über die Verpflichtung der Beklagten weitere Entgelte der Klägerin für die Jahre 1980 bis 1983 (Zuflussjahre) in Form von Jahresendprämien festzustellen.

Fundstelle(n):
QAAAH-52156

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LSG Sachsen, Urteil v. 04.06.2020 - L 7 R 658/19 ZV

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