Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kosten einer Zweitwohnung als Reisekosten
Das FG Hamburg hat sich mit Urteil vom - 6 K 35/19 NWB JAAAH-40182 (EFG 2020 S. 189, rkr.) zu den Kosten einer Zweitwohnung als Werbungskosten auseinandergesetzt, wobei eine Besonderheit in dem Entscheidungsfall darin lag, dass neben der Wohnung am Lebensmittelpunkt eine weitere Wohnung unterhalten wurde, die insbesondere zum Beginn und zur Beendigung von Auswärtstätigkeiten genutzt wurde.
Sachverhalt: Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die ledige Klin. ist seit Anfang Juni 2011 als leitende Außendienstmitarbeiterin bei einem Pharmakonzern angestellt.
Sie hat die Aufgabe, mit Führungskräften in den Universitätsklinken und Krankenhäusern in Nord- und Ostdeutschland zusammenzuarbeiten.
Sie führt dabei u. a. Telefon- und Videokonferenzen durch, arbeitet in Datenbanken ihres Arbeitgebers, recherchiert im Internet und nimmt an nationalen und internationalen Konferenzen und Kongressen teil.
Der Arbeitgeber stellt der Klin. keinen Arbeitsplatz zur Verfügung. Sie ist laut Arbeitsvertrag nur im Außendienst tätig und in ihrer Zeiteinteilung, Planung und Durchführung frei.
Eine Zuordnung zu einer betrieblichen Einrichtung fehlt.
Die Klin. ist sehr häufig auf ...