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FG Münster Urteil v. - 5 K 2761/18 E

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1a

Dauernde Last

Zahlungen aufgrund eines Übertragungsvertrages gegen Versorgungsleistungen

Leitsatz

1) Werden über mehrere Jahre hinweg deutlich niedrigere Beträge, als vertraglich in einem Übertragungsvertrag gegen Versorgungsleistungen vereinbart, geleistet, mangelt es an einem Rechtsbindungswillen der Beteiligten.

2) Die Zahlungen sind nicht als dauernde Last i.S. des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG abziehbar.

Fundstelle(n):
NWB-EV 2020 S. 249 Nr. 7
ZAAAH-51972

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FG Münster, Urteil v. 14.05.2020 - 5 K 2761/18 E

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