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Körperschaftsteuer; | Anerkennung von Gewinnabführungsverträgen bei Organgesellschaften (§ 17 KStG)
Diejenigen Wirksamkeitsvoraussetzungen, die der (DB 1988, 2623) für die Organgesellschaft nennt - es sind dies die notarielle Beurkundung des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung und die Eintragung des Vertrags in das Handelsregister, sind auch für den Fall, daß eine Organgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH einen Gewinnabführungsvertrag mit einer eingetragenen Genossenschaft als Organträger abschließt, zu beachten. Die Übergangsregelung im (BStBl 1989 I 430) findet daher auch in diesem Fall Anwendung ().