Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk
Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Funkkommunikationssystem, Verfahren zum Betrieb eines Kommunikationssystems und Mobilstation" – zur Patentfähigkeit
Tatbestand
Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 685 659 (Streitpatent). Das Streitpatent ist in Kraft und geht auf die internationale Anmeldung PCT/IB2004/052347 vom 9. November 2004 zurück, die als WO 2005/048483 A1 veröffentlicht worden ist. Das Streitpatent nimmt die Priorität aus der britischen Anmeldung GB 0326365 vom 12. November 2003 in Anspruch.
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