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FG Hessisches 05.10.1989 8 K 259/86

Einkommensteuer; | Einkünfte als Ingenieur (§§ 15, 18 EStG)

Die berufsrechtlichen Bestimmungen in den Ingenieurgesetzen der Bundesländer bestimmen den einkommensteuerrechtlichen Begriff des ,,Ingenieurs'' i.S. des § 18 Abs.1 Nr.1 Satz 2 EStG nur mittelbar dadurch, daß sie Hinweise für seine Auslegung geben, und zwar nur soweit sie sich inhaltlich mit dem - durch die vorgeschriebene Ausbildung und eine entsprechende Berufstätigkeit geprägten - typischen Berufsbild des ,,Ingenieurs'' befassen. Erwirbt ein Stpfl. aufgrund von berufsrechtlichen Bestimmungen dagegen lediglich die formale Berechtigung, die Berufsbezeichnung ,,Ingenieur'' zu führen, so führt dies nicht ohne weiteres zu der Annahme freiberuflicher Einkünfte. Vielmehr muß dieser Stpfl. nachweisen, daß er tatsächlich eine Berufsausbildung zum ,,Ingenieur'' absolviert hat und auch die Berufstätigkeit der ,,Ingenieure''...

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