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Unter Umständen kein Zugriff des Finanzamts auf Vermögenswerte des Ehegatten
BFH entscheidet zu einem Sonderfall
[i]Geißler, Veranlagungsformen, infoCenter, NWB QAAAB-36697 Der BFH hat in einem Fall gegen die Finanzverwaltung entschieden und im Ergebnis dem Finanzamt den Zugriff auf das Vermögen eines Ehegatten verweigert. Der Fall zeigt, dass das steuerliche Verfahrensrecht – abgesehen vom möglichen Anfechtungs- und Duldungsbescheid – unter Umständen kein erfolgversprechendes Mittel für den Zugriff beim Ehegatten zur Verfügung stellt (, NWB BAAAH-49573).
I. Übertragung des Miteigentumsanteils auf die Ehefrau
[i]Alleinverdiener zahlt laufende KostenDie Klägerin ist verheiratet und wurde im Jahr 2010 mit ihrem Ehemann zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielte – anders als ihr Ehemann – keine eigenen Einkünfte. Die Eheleute wohnten gemeinsam mit ihren zwei – im Streitzeitraum minderjährigen – Kindern in einem Einfamilienhaus. Sie waren zunächst hälftige Miteigentümer und hatten gemeinschaftlich im Jahr 2005 ein Darlehen zur Finanzierung des Hauses aufgenommen. Im Jahr 2007 übertrug der Ehemann seinen Miteigentumsanteil auf die Klägerin. Nach dem notariellen Kaufvertrag übernahm die Klägerin die auf dem Grundstück lastenden Grundschulden. Der Zins- und Tilgungsdienst für die den Grundschulden zugrunde liegenden Darlehen verb...