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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 4 K 1791/18 EFG 2020 S. 1153 Nr. 16

Gesetze: GrEStG § 3 Nr. 5 ; GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 3

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Rückerwerb eines Miteigentumanteils Grunderwerbsteuerbefreiung bei einer Grundstücksrückübertragung aufgrund eines auf den Tod eines Kindes beruhenden Rückübertragungsrechts nach einer Ehescheidung

Leitsatz

1. Die Unmittelbarkeit des Grundstückrückerwerbs liegt auch dann vor, wenn das Grundstück vom Gesamtrechtsnachfolger des Erwerbers zurückerworben wird.

2. Eine Identität des veräußerten mit dem zurückerworbenen Grundstücks liegt auch dann vor, wenn nur ein Miteigentumsanteil des ursprünglich übertragenen Grundstücks zurückerworben wird.

3. Eine Grundstücksrückerwerb, der zwar zeitlich nach einer Ehescheidung erfolgt, aber auf ein Rückübertragungsrecht nach dem Tod eines Kindes beruht, hat keinen zwingenden familienrechtlichen Hintergrund mehr und ist daher nicht von der Grunderwerbsteuer befreit.

Fundstelle(n):
DStRE 2020 S. 1256 Nr. 20
EFG 2020 S. 1153 Nr. 16
WAAAH-51383

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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 28.04.2020 - 4 K 1791/18

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