2) Der Erwerb von Gegenständen und deren Weiterverkauf an einen nicht im Inland ansässigen Unternehmer für eine für diesen
auszurichtende Veranstaltung stellt keinen die Teilnahme am Vorsteuervergütungsverfahrens ausschließenden Inlandsumsatz i.S.d.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG dar, wenn dieser Vorgang einen untrennbaren Bestandteil der Operationsleistung im Bereich der Veranstaltung
darstellt, deren Leistungsort gemäß § 3a Abs. 2 UStG im Ausland liegt.
Fundstelle(n): EFG 2020 S. 551 Nr. 7 KÖSDI 2020 S. 21726 Nr. 5 RAAAH-51376
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