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FG Köln Urteil v. - 2 K 1632/18 EFG 2020 S. 551 Nr. 7

Gesetze: UStG § 3 Abs 9; UStG § 3a Abs 2 ; UStG § 18 Abs 9; UStDV § 59 Nr 1; UStG § 1 Abs 1 Nr 1

Umsatzsteuer

Teilnahme am Vorsteuervergütungsverfahren, Einheitlichkeit der Leistung

Leitsatz

1) Gemäß § 18 Abs. 9 UStG i.V.m. § 59 Nr. 1 UStDV darf ein Unternehmer unter anderem dann am besonderen Vorsteuervergütungsverfahren teilnehmen, wenn er im Inland keine Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG ausgeführt hat.

2) Der Erwerb von Gegenständen und deren Weiterverkauf an einen nicht im Inland ansässigen Unternehmer für eine für diesen auszurichtende Veranstaltung stellt keinen die Teilnahme am Vorsteuervergütungsverfahrens ausschließenden Inlandsumsatz i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG dar, wenn dieser Vorgang einen untrennbaren Bestandteil der Operationsleistung im Bereich der Veranstaltung darstellt, deren Leistungsort gemäß § 3a Abs. 2 UStG im Ausland liegt.

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 551 Nr. 7
KÖSDI 2020 S. 21726 Nr. 5
RAAAH-51376

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FG Köln, Urteil v. 12.06.2019 - 2 K 1632/18

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