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FG Münster Urteil v. - 13 K 1953/17 K,G,F EFG 2020 S. 602 Nr. 8

Gesetze: HGB § 89b; KStG § 8 Abs 3 Satz 2

Körperschaftsteuer

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Weiterleitung eines Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB an einen ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz

Leitet eine GmbH einen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in Anerkennung der Verdienste ihres ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers an diesen weiter, weil Entstehung und Höhe des Ausgleichsanspruchs zu einem ganz wesentlichen Teil dessen persönlichem Einsatz zu verdanken sei, führt dies mangels schuldrechtlicher Zahlungsverpflichtung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 6 Nr. 36
DStRE 2020 S. 1165 Nr. 19
EFG 2020 S. 602 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 42/2020 S. 3088
NAAAH-51373

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FG Münster, Urteil v. 19.12.2019 - 13 K 1953/17 K,G,F

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