Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Verfahren zum Erzeugen einer Bildfolge für eine 3D-Rekonstruktion und zur Durchführung des Verfahrens geeignetes Röntgenbildaufnahmesystem" – zur Frage der unzulässigen Erweiterung - Änderung des Begriffs "Hüllkurve" zum Begriff "Kurve"
Tatbestand
Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des deutschen Patents DE 10 2007 044 368 (Streitpatent), das am 17.09.2007 angemeldet worden ist und die Bezeichnung „Verfahren zum Erzeugen einer Bildfolge für eine 3D-Rekonstruktion und zur Durchführung des Verfahrens geeignetes Röntgenbildaufnahmesystem“ trägt. Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Erzeugen einer Bildfolge für eine 3D-Rekonstruktion durch ein Röntgenbildaufnahmesystem, das einen Röntgen-C-Bogen umfasst, der eine Röntgenquelle und einen Flachdetektor trägt. Weiterhin betrifft die Erfindung ein entsprechendes Röntgenbildaufnahmesystem (vgl. Streitpatent, Abs. [0001]). Das Streitpatent umfasst in der geltenden, erteilten Fassung (B4-Schrift) 6 Patentansprüche, die sämtlich angegriffen sind und dessen nebengeordnete Ansprüche 1 und 5 wie folgt lauten:
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