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Online-Nachricht - Montag, 29.06.2020

Halbe Entfernungspauschale bei Hin- und Rückfahrt an unterschiedlichen Tagen

Fährt ein Arbeitnehmer an unterschiedlichen Tagen zur Arbeit hin und zurück, erhält er für die jeweilige einfache Fahrt nur die halbe Entfernungspauschale, d. h. nur 0,15 € pro Entfernungskilometer. Relevant wird dies, wenn der Arbeitnehmer z. B. am Tätigkeitsort übernachtet oder über Nacht arbeitet und erst am nächsten Tag wieder nach Hause fährt.

Hintergrund: Arbeitnehmer erhalten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eine Entfernungspauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer (einfache Strecke, nicht Hin- und Rückfahrt). Bei einer Entfernung von 10 km kann der Arbeitnehmer also pro Arbeitstag 3 € Werbungskosten geltend machen.

Sachverhalt: Der Kläger war als Steward für eine Fluggesellschaft tätig. An 31 Tagen im Jahr fuhr er zum Flughafen, o...